Erhöhung der Abwassergebühr zum 1. Januar 2011 aufgrund der Erhöhung des EVS-einheitlichen Verbandsbeitrages

 

Die EVS-Verbandsversammlung hat beschlossen, den einheitlichen Verbandsbeitrag von zurzeit 2,851 €/m³ um weitere 4 %, auf 2,965 €/m³, zu erhöhen. Der einheitliche Verbandsbeitrag wird vollständig an den EVS, Saarbrücken, abgeführt, ohne dass auch nur 1 Cent bei uns im Abwasserzweckverband Überherrn verbleibt.

 

Um Ihnen einmal zu verdeutlichen, wie sich Ihre Abwassergebühr zusammensetzt, geben wir Ihnen die nachfolgende Aufgliederung zur Kenntnis.

 

Zusammensetzung der Abwassergebühr:

 

Unsere Abwassergebühr setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen und zwar aus

 

a)     einem überörtlichen Anteil, dem so genannten EVS- einheitlichen Verbandsbeitrag und

b)     einem innerörtlichen Anteil.

 

Zu a) überörtlicher Anteil (81,01 % des Gebührenaufkommens, EVS-Anteil 2,965 €/m³ Abwasser)

Der überörtliche Anteil oder auch ‚EVS-einheitlicher Verbandsbeitrag’ genannt, wird direkt nach Saarbrücken an den EVS abgeführt und verbleibt nicht beim AZÜ. Dieser Anteil entspricht 81,01 % des Gebührenaufkommens und wurde per Beschluss der EVS-Verbandsversammlung erneut um 4 % erhöht. Mit diesen und den Gebühren der anderen Gemeinden im Saarland bestreitet der EVS seinen Wirtschaftsplan bzw. seine Ausgaben.

 

Zu b) innerörtlicher Anteil (18,99 % des Gebührenaufkommens, AZÜ-Anteil 0,695 €/m³ Abwasser)

Der innerörtliche Anteil, der 18,99 % des Gebührenaufkommens entspricht, verbleibt beim AZÜ in Überherrn. Der Abwasserzweckverband Überherrn bestreitet mit diesem Gebührenanteil alle anfallenden Unterhaltungs-, Wartungs-, Reparatur-, Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen am Abwassernetz unserer Gemeinde.

Das Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von ca. 95 km, viele Pump- und Hebewerke, Regenrückhaltebecken, Regenwasserbehandlungsanlagen und eine eigene kleine Kläranlage.

Des Weiteren werden von dem innerörtlichen Gebührenanteil alle Baumaßnahmen bestritten, wie zum Beispiel die für 2011 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in einer Größenordung von ca. 950.000 €.

Die erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden überwiegend festgestellt bzw. erkannt aufgrund der durchgeführten Verfilmungen und der anschließenden Schadensbetrachtung im Kanalkataster. Mit unserem innerörtlichen Gebührenanteil von 0,695 €/m³ bewältigen wir alle unsere Aufgaben.

 

Ab dem 1. Januar 2011 beträgt die neue Abwassergebühr 3,66 €/m³.

 

Mit den Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden wir nach der Winterzeit beginnen und Sie dann über die Einzelmaßnahmen weiter informieren.

 

Die einzelnen Maßnahmen sind:

- Bauliche Sanierung

- Ertüchtigung von Abwasserpumpwerken

- Entleerung Regenwasserbehandlungsanlagen „Im Häsfeld“

- Vermessung und Schachtaufnahmen (Fortführung Kanalkataster)

- Kanalfilmungen (Fortführung Kanalkataster)

- Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems