WICHTIGE Information zu Garten- und besonderen Wasserzählern

gemäß Kanalabgabensatzung der Gemeinde Überherrn

 

Am 18.05.2010 wurden vom AZÜ alle Hauseigentümer angeschrieben, deren Gartenzähler in den Verbrauchsstellen in der Gemeinde Überherrn nicht mehr den gesetzlichen Eichbestimmungen entsprechen.

Mit dem Anschreiben gingen den Hauseigentümern auch die vom Gemeinderat der Gemeinde Überherrn am 07.10.1993 beschlossenen Montagevorschriften für die Genehmigung von Garten- und den besonderen Wasserzählern gemäß Kanalabgabensatzung der Gemeinde Überherrn, § 2, Abs. 7, zu.

Rückmeldetermin für die Abnahme und das Rapportieren der vorschriftsmäßig gewechselten Zähler ist der 20.09.2010.

Danach eingehende Zählerwechselmeldungen können für die Gebührenberechnung des laufenden Verbrauchsjahres nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Da der Zählerwechsel - unter Beachtung der Montagevorschriften - einen mehr oder minder großen finanziellen Aufwand mit sich bringt, ist es sicherlich nicht für alle Hauseigentümer rentabel, einen Zählerwechsel bzw. einen Umbau und Wechsel vorzunehmen.

 

Bis zum 20.09.2010 kann mit diesem Vordruck deshalb auch die Meldung der abrechnungsrelevanten Zählerstände derjenigen Gartenzähler erfolgen, die wegen geringer Nutzung von den Hauseigentümern nicht mehr gewechselt werden. Die entsprechenden Zähler werden dann mit den jeweiligen Verbrauchsdaten aus der Datenbank der KDÜ ausgearbeitet. (Vordruck bitte ausfüllen, ausschneiden, an den AZÜ, Rathausstr. 47, 66802 Überherrn senden oder direkt in der Geschäftsstelle abgeben.)

 

Unter 06836 92194-0 nehmen AZÜ und KDÜ gerne Ihre verschiedenen Mitteilungen entgegen oder beantworten Ihnen auch eventuell noch bestehende Fragen.