Hinweise für die Montage eines Gartenzählers

 

Für den Einbau eines Gartenzählers zur Bewässerung von Zier-/Nutzgärten, Teichanlagen und dgl. muss beim AZÜ ein entsprechender Antrag gestellt werden. Auch eine Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr ist beim AZÜ zu beantragen.

 

Nach erfolgter Montage des Gartenzählers ist mit der KDÜ GmbH ein Abnahmetermin zu vereinbaren, bei dem der Gartenzähler von unseren Mitarbeitern verplombt und rapportiert wird.

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass auch die Gartenzähler der Eichverordnung unterliegen und somit nach 6 Jahren - gerechnet vom Baujahr des Zählers - gewechselt werden müssen.

 

Die entsprechende Montagevorschrift mit Montageschema für den Einbau von Gartenzählern ist nachfolgend aufgeführt. Diese erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle des AZÜ oder hier als PDF-Dokument.

 

Montagevorschriften und Montageschema von Gartenzählern

 

 

1.

Der Gartenzähler sollte in unmittelbarer Nähe des Hauptwasserzählers und muss in einem frostsicheren Raum montiert werden. Eine Außenmontage, wonach der Gartenzähler in den Wintermonaten wegen der Frostsicherheit demontiert werden muss, ist untersagt und muss umgehend geändert werden.

2.

Er muss gut zugänglich sein

3.

Vor dem Gartenzähler muss ein KFR-Ventil eingebaut werden.

4.

Hinter dem Gartenzähler muss ein Freistromventil mit Entleerung eingebaut werden.

5.

Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden. Zapfstellen, die in Kellerräumen oder Garagen montiert sind, werden nicht genehmigt.

6.

Es darf kein Abwasserkanal in der Nähe der Zapfstelle sein.

7.

Der Zapfhahn muss mit einer Sicherungskombination, bestehend aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter, versehen sein.

8.

Die Montage von Rohrleitungsinstallation und Zähler ist durch den Hausbesitzer zu veranlassen und nach den Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

9.

Die Abnahme der Gesamtinstallation (Rohrleitung und Gartenzähler), Verplombung, Rapportierung und Datenerfassung erfolgt  n u r  durch die KDÜ.

10.

Der Gartenzähler unterliegt der Eichverordnung.

11.

Jegliche Änderung an der Rohrleitungsinstallation, dem Gartenzähler oder der Verplombung ist vor Arbeitsbeginn der KDÜ zu melden.

 

 

 

Übersicht  Montageschema