Kanalhausanschluss
 

Antragstellung

Die Herstellung, Erneuerung, Änderung oder Erweiterung des Kanalhausanschluss muss - vor Beginn der Ausführungsarbeiten - beim Abwasserzweckverband Überherrn schriftlich beantragt werden.

 

Das hierfür erforderliche Antragsformular einfach downloaden (PDF - 17 KB), ausfüllen und mit den erforderlichen Planunterlagen (gemäß Punkt 3 des Antragformulares) beim AZÜ einreichen.

 

Nach Eingang des ausgefüllten Antrages sowie den erforderlichen Planunterlagen erhalten Sie umgehend eine entsprechende Genehmigung für die von Ihnen beantragten Kanalarbeiten.

Der Antrag ist bis spätestens 3 Wochen vor dem beabsichtigten Anschluss- bzw. Ausführungstermin beim AZÜ - Abwasserzweckverband Überherrn zu stellen. Erst nach schriftlicher Genehmigung darf mit den Kanalanschlussarbeiten begonnen werden.

 

Arbeiten in öffentlichen Flächen
Der Anschluss an den Straßenkanal sowie sämtliche Arbeiten in öffentlichen Bereichen dürfen nur von einer zugelassenen Fachfirma ausgeführt werden.
 
Aufbruchmeldung
Der Aufbruch von öffentlichen Flächen (Straße, Bürgersteig) ist durch den Antragsteller rechtzeitig und vor Beginn der Arbeiten beim Bauamt der Gemeinde Überherrn anzuzeigen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Servicebereich.
 
Abnahme durch AZÜ
Nach Fertigstellung der Kanalarbeiten sind diese vor Verfüllung des Kanalgrabens vom AZÜ abnehmen zu lassen, ebenso das Planum und die fertige Oberflächeninstandsetzung.