Abwassergebühren

Ab 01.01.2020 wird die Kanalbenutzungsgebühr über die "Gesplittete Abwassergebühr" bezogen.

Für das Jahr 2026 sind als Kanalbenutzungsgebühr folgende Komponenten vorgesehen:

  • Schmutzwassergebühr : 3,24 EUR /m³
  • Niederschlagswassergebühr:
    für das Ableiten von Niederschlagswasser je voller Quadratmeter versiegelter Fläche jährlich 0,83 EUR /m²
Über 60 % der Aufwendungen des AZÜ sind dabei für den "Einheitlichen Verbandsbeitrag" direkt nach Saarbrücken an den EVS zu überweisen.

Der Einheitliche Verbandsbeitrag des EVS für 2026 beträgt 3,832 EUR /m³ und wird entsprechend seinen Anteilen in der o.g. gesplitteten Gebühr berücksichtigt.

Entwicklung der gesplitteten Abwassergebühr Überherrn:

JahrNW-Gebühr
€/m2
SW-Gebühr
€/m3



20260,833,24
20250,723,05
20240,732,84
20230,702,77
20220,682,60
20210,642,54
20200,6162,468




Gebühren für die Entleerung von Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Entleerungsgebühren nach § 5 der Abwasserabgabensatzung betragen:
a) Hauskläranlagen oder Gruben mit einem Fassungsvermögen bis 3 m³ (cbm) - 120,00 EUR
b) Jeder weitere angefangene Kubikmeter abgefahrener Schlamm 30,00 EUR
c) Die Entsorgungsgebühren des EVS werden an den Anschlussnehmer weitergegeben
Für Leerungen am Wochenende wird auf die in a) und b) genannten Gebühren ein Zuschlag von 100 % erhoben.
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