Satzungsgrundlage "Gartenzähler"
Gemäß § 8 Abs. 6 der Abwasserabgabensatzung gilt:
Wird von einem Anschlussinhaber geltend gemacht, dass er die dem Grundstück zugeführte Wassermenge auf dem Grundstück verbraucht und der öffentlichen Abwasseranlage nicht oder nur teilweise zugeführt hat, so kann die in Frage kommende Menge, sofern sie prüffähig nachgewiesen wird (geeichter Wasserzähler), von der nach Absatz 2 festgestellten Abwassermenge abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie die Eichfrist Ihres Gartenzählers
Verbrauchsabrechnungen auf Basis von Zählerständen nach Ablauf der Eichfrist sind nicht mehr zulässig.
Gemäß Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG), § 37 Eichung und Eichfrist, dürfen Messgeräte nicht ungeeicht verwendet werden, nachdem die Eichfrist abgelaufen ist.
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt zur Zeit 6 Jahre (s.
Infofaltblatt).
Der "Gartenzähler" ist Bestandteil Ihrer Wasserversorgungsanlage und wird von Ihnen verwendet, um gemäß §8 (6) Abwasserabgabensatzung des AZÜ die Wassermengen prüffähig zu zählen, die nicht der Abwasseranlage zugeführt werden.
Hinsichtlich der Erstinstallation bzw. dem Austausch Ihres Gartenzählers ist auf folgenden Abschnitt zu verweisen:
Hinweise für die Installation/Montage von Gartenzählern
Eine teilweise Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr ist beim AZÜ schriftlich - mit dem
Antrag Gartenzähler auf Abnahme eines besonderen Wasserzählers (Gartenzähler) und Übernahme der Daten in die Kundenstammdatei zwecks teilweiser Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr" - zu beantragen.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass auch die Gartenzähler der Eichverordnung unterliegen und somit nach 6 Jahren - gerechnet vom Baujahr des Zählers - gewechselt werden müssen. - Gartenzähler, deren Eichzeit abgelaufen ist, werden bei der jährlichen Gebührenabrechnung nicht berücksichtigt. Zählerwechsel sind schriftlich anzuzeigen (s.o.).Für den entstehenden Aufwand für die Bearbeitung eines neuen Gartenzählers oder eines Gartenzählerwechsels einschließlich der Verplombung vor Ort wird ein Kostenbeitrag erhoben. Die Höhe des Kostenbeitrags wird in der Kanalbaubeitrag- und Abwassergebührenhöhensatzung in der geltenden Fassung festgelegt.Die Abmeldung eines Gartenzählers ist dem AZÜ mit dem Formular "Abmeldung eines besonderen Wasserzählers (Gartenzähler)" schriftlich anzuzeigen.
Die Montagehinweise mit einem Beispiel - Montageschema für den Einbau von Gartenzählern - ist nachfolgend aufgeführt. Diese erhalten Sie in der AZÜ-Geschäftsstelle und stehen auch in unserem Servicebereich unter Downloads zur Verfügung.- Der Einbau eines Gartenzählers und der dazu fachtechnisch notwendigen Bauteile sind Bestandteil der Hauswasserinstallation des Hauseigentümers.
- Der Gartenzähler muss im eigenen Interesse des Betreibers frostsicher montiert werden. Eine Neuabnahme wegen Frostschaden ist gebührenpflichtig.
- Der Gartenzähler muss gut und frei zugänglich sein.
- Die Montage von Rohrleitungsinstallation und Zähler ist durch den Hauseigentümer zu veranlassen und nach den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Ein Bestandsschutz bestehender Anlagen gibt es nicht!
- Zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor Verunreinigung muss vor der Zapfstelle des Gartenzählers ein KFR-Ventil oder eine fachtechnisch geeignete Kombination aus Absperrung und Rückflussverhinderer eingebaut werden. Die Notwendigkeit der Sicherheitseinrichtungen können u.a. folgendem Leitfadenoder diesem Link entnommen werden.
- Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden. Zapfstellen, die in Garagen montiert sind, können nur nach Rücksprache mit dem AZÜ im Sonderfall genehmigt werden.
- Die technischen Abnahme der Gesamtinstallation (Rohrleitung, Sicherungskombination, Zapfhahn und Gartenzähler), Verplombung, Rapportierung und Datenerfassung erfolgt nur durch die KDÜ GmbH für den AZÜ.
- Der Gartenzähler unterliegt der Eichverordnung.
- Jegliche Änderung an der Rohrleitungsinstallation (Rohrleitung, Sicherungskombination und Zapfhahn), dem Gartenzähler oder der Verplombung ist vor Arbeitsbeginn der KDÜ GmbH zu melden.
Montagebeispiele