Rückstau und Rückstauschutz

In den nachfolgenden Ausführungen möchte der AZÜ Sie über die Problematik Rückstau und Starkregen näher informieren. Unabhängig davon stehen wir für telefonische Rückfragen (06836-921940) während der Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.

Was bedeutet eigentlich Rückstau?

Unter Rückstau versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene. Rückstau

Rückstauebene ist dabei die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann:

Rückstauebene
Folgen des Rückstaus:

Hier ist ein Kapitel aus dem Handbuch des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe «Die unterschätzten Risiken "Starkregen" und "Sturzfluten"» ein hilfreicher Einstieg:

"Richten Sicker- und Stauwasser in den betroffenen Gemeinden meist erst auf den zweiten Blick Schaden an, so sind die Auswirkungen des Rückstaus sofort sichtbar und die größte Gefahr bei einem Starkregen. In der Regel dauert es nicht lange, bis die Kanalisation einer Gemeinde mit den Wassermassen von Starkregen überfordert ist und somit überflutet wird. Die Folge ist, dass das Wasser bis zur Straßenoberkante, der sog. Rückstauebene, steigt und alle Räume eines Gebäudes, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, durch den Eintritt von rückgestautem Wasser über die Hausanschlüsse geschädigt werden. Nicht selten kommt es durch den Rückstau von Abwasser zu besonders unerfreulichen Schäden, wie überlaufenden Toiletten oder überfluteten Kellern.

Es ist wichtig zu wissen, dass jeder Hauseigentümer selbst für die finanziellen Folgen eines Schadens durch Rückstau aufkommen muss und die Gemeinde nicht für das Versäumnis einer zu geringen Dimensionierung der Abwasserkanäle haftbar machen kann."

Hier steht die Frage im Raum: Wieso ist die Gemeinde, bzw. der AZÜ nicht zuständig?

Wichtig ist hier zu wissen, dass schon seit 1928 für die Hausentwässerung die DIN 1986 gilt und auch heute, in der aktuellen Version, weiterhin anzuwenden ist. Schon seit damals wird in dieser einschlägigen Norm auf die Pflicht der Rückstausicherung durch den Anschlussnehmer selbst verwiesen. Diese Verpflichtung findet sich auch in der Abwassersatzung Überherrn wieder.

Die Verpflichtung zum selbstständigen Rückstauschutz ist dem geschuldet, dass Abwassernetze nur für "normale" Bemessungsregen und nicht für Starkregen ausgelegt sind. Nach den geltenden Vorschriften darf die Kanalisation bei diesen "normalen" Regen bis zur Rückstauebene belastet werden. Dies gilt nicht nur für hydraulische Belastungen, sondern auch für betriebliche Sonderfälle (vgl. DIN EN 12056-T4). Die finanzielle Belastung für Bürger und Gemeinden wäre zu groß, würde eine an Starkregenereignisse angepasste Kanalisation gebaut werden müssen.

Zurzeit gilt für die Ortskanäle, dass diese bis zu einem 3- jährlichen (in ländlichen Gebieten 2- jährlichen), in Gewerbegebieten bis zu einem 5-jährlichen Regen bis zur Deckeloberkante, also bis Rückstauebene, betrieben werden können, ohne dass ein direkter Handlungsbedarf zur Vergrößerung der Kanalisation entsteht.

3-jährliche bzw. 5-jährliche Regen sind Regen, die statistisch (Auswertung durch den DWD, Deutscher Wetter Dienst) einmal in drei bzw. einmal in fünf Jahren vorkommen.


Was kann ich als Anschlussnehmer tun?

Zuerst sollte bereits bei der Planung Ihres neuen Hauses darauf geachtet werden, dass der Rückstauschutz vollumfänglich beachtet wird. Dies ist immer dann von Nöten, wenn Sie mit einem Keller bauen wollen oder Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene liegen. Dies muss immer von Ihnen überprüft und beachtet werden.

Sollten alle Ihre geplanten Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene liegen, ist nach DIN 1986 jedoch eine Ableitung über einen Rückstauschutz nicht zulässig.

In Bestandsgebäuden stellt sich der Rückstauschutz, bzw. die Nachrüstung des Rückstauschutzes gegebenenfalls als eine schwierigere Aufgabe dar.

Zuerst sollten Sie sich fragen, ob die Entwässerungsgegenstände (Toiletten, Waschbecken, Dusche, Bodenablauf usw.)  unterhalb der Rückstauebene überhaupt noch gebraucht werden.

Oft werden diese Ablaufstellen nur noch selten oder gar nicht mehr benutzt, so dass ein Rückbau oder der geeignete Verschluss dieser Stellen eine schnelle und auch günstige Rückstausicherung darstellt.

Sollen weiterhin Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene betrieben werden, muss die Art und Weise der Rückstausicherung wohl bedacht werden. Ein guter Leitfaden ist dabei das "Rückstauhandbuch", das unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann:

https://www.aqua-ing.de/zum-rückstauhandbuch/

Der Sanitärmarkt bietet heute auch gute und kostengünstige dezentrale Lösungen zur Rückstausicherung an. Die einschlägigen Vorgaben der Norm sind dabei jedoch immer zu bedenken.

Beachten Sie, dass ein unbedachter Einbau einer Rückstauklappe irgendwo in Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage gegebenenfalls nicht den a.a.R.d.T. entspricht und die Rückstausituation vielleicht sogar noch verschärfen kann. Auch die Wahl der Art des Rückstauverschlusses muss bedacht werden. Hierzu möchten wir auf eine Video der Fa. Kessel verweisen: https://www.youtube.com/watch?v=49ULo6HHTb8

 Fachliche Beratung können Sie von Haustechnik- und Sanitärfachbetrieben erwarten, aber auch der AZÜ steht für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung (Tel.: 06836-92194-0).

Zum Abschluss des technischen Teils der Informationen zur Rückstausicherung ist auch noch folgendes Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreich:

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/Baulicher_Bevoelkerungsschutz/youtube_baulicher-bevs_starkregen.html?nn=63894

Neben dem baulichen Schutz ist es auch angeraten, eine entsprechende Versicherung gegen Rückstauereignisse und deren Folgen abzuschließen, und, wenn schon eine solche vorhanden ist, bei dieser auf die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz zu achten.

Hier möchten wir auf folgende Internetseite der Verbraucherzentrale verweisen, die einen guten Überblick über die Elementarschadenversicherung gibt:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440

Auch der GDV "Gesamtverband der Versicherer" bietet auf seiner Internetseite viele hilfreiche Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung:

https://www.gdv.de/service/find/gdv/86764?query=Elementarschadenversicherung

Rückstau und Rückstausicherung sind nur ein Themenfeld,  das im Zuge von Starkregenereignissen zu beachten ist. 

Ein weiteres Problemfeld sind oberirdische Überflutungen, also der Zustand, in dem das Wasser nicht "unter" der Erde in das Haus eindringt, sondern über die Oberfläche z.B. über Kellerfenster, Garageneinfahrten, Kellertreppen  usw. zufließt und Schäden verursacht.

Für dieses Themengebiet möchten wir auf die Rubrik "Hochwasser- und Starkregenvorsorge" dieser Internetseite verweisen.

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